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   LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07   

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https://dejure.org/2007,15432
LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07 (https://dejure.org/2007,15432)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07 (https://dejure.org/2007,15432)
LAG Hamm, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 10 TaBV 1/07 (https://dejure.org/2007,15432)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beschlussverfahren; Feststellung einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit; gemeinsamer, einheitlicher Betrieb mehrerer Betriebsstätten; betriebsratsfähiger Betriebsteil; Eigenständigkeit durch Aufgabenbereich und Organisation; Beteiligung; Rechtsschutzinteresse

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 18 Abs. 2 BetrVG
    Beschlussverfahren; Feststellung einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit; gemeinsamer, einheitlicher Betrieb mehrerer Betriebsstätten; betriebsratsfähiger Betriebsteil; Eigenständigkeit durch Aufgabenbereich und Organisation; Beteiligung; Rechtsschutzinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines einheitlichen Betriebes oder mehrerer betriebsratsfähiger Betriebsstätten in einem Unternehmen; Der durch die erbetene Entscheidung unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung Betroffene als möglicher Beteiligter in einem ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt: BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22; BAG, Beschluss vom 21.07.2004 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; BAG, Beschluss vom 17.01.2007 - 7 ABR 63/05 - (demnächst) AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 18 m.w.N.) ist ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern unter Einsatz sächlicher und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, wobei der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt: BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22; BAG, Beschluss vom 21.07.2004 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; BAG, Beschluss vom 17.01.2007 - 7 ABR 63/05 - (demnächst) AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 18 m.w.N.) ist ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern unter Einsatz sächlicher und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, wobei der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
  • BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03

    Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt: BAG, Beschluss vom 11.02.2004 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 22; BAG, Beschluss vom 21.07.2004 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; BAG, Beschluss vom 17.01.2007 - 7 ABR 63/05 - (demnächst) AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 18 m.w.N.) ist ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern unter Einsatz sächlicher und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, wobei der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
  • BAG, 31.05.2005 - 1 ABR 22/04

    Mitbestimmung bei Zuweisung eines eigenen Büros

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Beteiligter an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist, wer durch die erbetene Entscheidung unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen werden kann oder berührt wird (BAG, Beschluss vom 27.05.1982 - AP ArbGG 1979 § 80 Nr. 3; BAG, Beschluss vom 10.12.2002 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 31.05.2005 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125 m.w.N.).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04

    Gemeinsamer Betrieb - Organschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Dabei sind die zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor der Beschwerdekammer bestehenden Leitungsstrukturen maßgeblich (BAG, Beschluss vom 25.05.2005 - 7 ABR 38/04 - DB 2005, 1914).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Beteiligter an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist, wer durch die erbetene Entscheidung unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen werden kann oder berührt wird (BAG, Beschluss vom 27.05.1982 - AP ArbGG 1979 § 80 Nr. 3; BAG, Beschluss vom 10.12.2002 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 31.05.2005 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125 m.w.N.).
  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Dieses Rechtsschutzinteresse ist weder durch die zwischenzeitlich durchgeführten Betriebsratswahlen noch dadurch entfallen, dass die Wahlen jeweils angefochten worden sind (BAG, Beschluss vom 25.11.1980 - AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 3; BAG, Beschluss vom 07.08.1986 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 5; Fitting, a.a.O., § 18 Rz. 67).
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Insbesondere in Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG ist jeder betroffene Betriebsrat am Verfahren zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2; BAG, Beschluss vom 29.01.1987 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 6; ErfK/Eisemann, 7. Aufl., § 83 ArbGG Rz. 8; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz. 51 ff.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 18 Rz. 59 m.w.N.).
  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Insbesondere in Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG ist jeder betroffene Betriebsrat am Verfahren zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2; BAG, Beschluss vom 29.01.1987 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 6; ErfK/Eisemann, 7. Aufl., § 83 ArbGG Rz. 8; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz. 51 ff.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 18 Rz. 59 m.w.N.).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07
    Beteiligter an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ist, wer durch die erbetene Entscheidung unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen werden kann oder berührt wird (BAG, Beschluss vom 27.05.1982 - AP ArbGG 1979 § 80 Nr. 3; BAG, Beschluss vom 10.12.2002 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 42; BAG, Beschluss vom 31.05.2005 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 125 m.w.N.).
  • BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 62/79

    Beschlußverfahren - Durchgeführte Betriebsratswahl - Erledigungsgrund

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